Elisabeth Hahn

Heilpraktikerin

Weil ich immer wieder Verwirrung um die Begriffe „Heilpraktiker“ und „Homöopath“ erlebe, möchte ich sie hier erklären:

„Heilpraktiker“ ist die Berufsbezeichnung für Therapeuten, die, ohne Arzt zu sein, Kranke in eigener Verantwortung untersuchen und behandeln.

Die Erlaubnis zur „Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (so heißt die Tätigkeit des Heilpraktikers im Amtsdeutsch) ist an das Bestehen einer anspruchsvollen schriftlichen und mündlichen Prüfung gebunden und wird von der zuständigen Gesundheitsbehörde erteilt.

Gegenstand dieser Prüfung sind Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers, Krankheitslehre in allen klinischen Fächern einschließlich der Geistes- und Gemütskrankheiten, Kenntnis der üblichen Diagnostik und Therapie, Beurteilung von Untersuchungsergebnissen, Verhalten in Notfallsituationen, Gesetzeskunde in Bezug auf das Gesundheitswesen u.v.a.m.

Es gibt eine Vielzahl von Therapiemethoden, die Heilpraktikern zur Verfügung stehen: Traditionelle Chinesische Medizin, Homöopathie, Osteopathie, Pflanzenheilkunde, Bachblütentherapie, Myoreflextherapie,...